ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

bagno sasso AG / Atelier Badumbau
Stand: 6. Juli 2026
Bagno Sasso AG, Schulstrasse 76, CH-7302 Landquart
www.bagnosasso.ch www.atelierbadumbau.ch

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen, Beratungen, Planungen, Materialisierungen der Bagno Sasso AG sowie des Atelier Badumbau.

Sie gelten gegenüber privaten Bauherrschaften, Architekten, Generalunternehmern, Totalunternehmern, Investoren, Verwaltungen, Hotels, Projektentwicklern und weiteren Auftraggebern.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Bagno Sasso AG schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsparteien und Marken
Die Bagno Sasso AG ist Planungsbüro, Beratungsstelle, Material- und Produktlieferantin im Bereich Bad, Wellness, Bad Design und Architektur für Wasser.

Das Atelier Badumbau ist eine Plattform und Leistungseinheit für Badumbau, Badsanierung, Bauleitung, Baukoordination und regionale Umsetzung von Umbauprojekten in der Schweiz.

Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, gelten diese AGB für beide Leistungsbereiche gemeinsam.

3. Vertragsgrundlagen
Vertragsbestandteile sind in folgender Reihenfolge:

  1. schriftlicher Einzelvertrag oder Auftragsbestätigung;
  2. Offerte inklusive Leistungsbeschrieb;
  3. Pläne, Materiallisten, Visualisierungen und technische Beilagen;
  4. diese AGB;
  5. soweit ausdrücklich vereinbart: einschlägige SIA-Normen;
  6. ergänzend das Schweizer Obligationenrecht.

Bei Widersprüchen geht die speziellere und schriftlich jüngere Regelung vor.

4. SIA-Normen
SIA-Normen gelten nur, wenn sie im Einzelvertrag, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet werden.

Für Bauarbeiten und Werkleistungen kann insbesondere die SIA-Norm 118 als ergänzende Grundlage vereinbart werden.

Für Planungs-, Projektierungs-, Bauleitungs- und Koordinationsleistungen können die einschlägigen SIA-Leistungsordnungen sinngemäss herangezogen werden, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist und zur konkreten Leistung passt.

SIA-Normen ersetzen diese AGB nicht, sondern ergänzen sie. Bei Widerspruch gehen die schriftlich vereinbarten Vertragsunterlagen und diese AGB vor, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

5. Leistungsbereiche
Die Leistungen können insbesondere umfassen:

  • Badplanung;
  • Bad Design;
  • Materialberatung;
  • Produktberatung;
  • Bemusterung;
  • 3D-Planung und Visualisierung;
  • Offertwesen;
  • Koordination mit Architekten, Unternehmern und Fachplanern;
  • Bauleitung;
  • Baukoordination;
  • Lieferung von Produkten und Materialien;
  • Organisation von Spezialanfertigungen;
  • Umbau- und Sanierungskoordination;
  • Abnahmen und Dokumentation.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus Offerte, Vertrag oder Auftragsbestätigung.

6. Beratung, Offerten und Planungsaufwand
Die ersten Beratungen in der Ausstellung können nach Ermessen der Bagno Sasso AG kostenlos erfolgen.

Komplexe Offerten, Projektanpassungen, Mass- und Detailskizzen, Spezialofferten, technische Abklärungen, Visualisierungen, Objektbesichtigungen und Planänderungen werden nach Aufwand oder pauschal verrechnet.

Der bisherige Richtwert von CHF 140.– pro Stunde kann angewendet werden, sofern kein anderer Ansatz vereinbart ist.

Bei Spezialanfertigungen kann für Mass- und Detailskizzen mindestens CHF 250.– verrechnet werden.

7. Objektbesichtigung und Massaufnahme
Objektbesichtigungen, Bauaufnahmen und Massaufnahmen werden nach Aufwand oder pauschal verrechnet.

Massaufnahmen im Bestand dienen der Planung, ersetzen jedoch keine vollständige technische, statische, bauphysikalische oder schadstoffbezogene Untersuchung.

Verdeckte Leitungen, Schächte, Abdichtungen, Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, Asbest, PCB, alte Kleber, mangelhafte Untergründe oder statische Risiken können erst im Bauverlauf sichtbar werden.

Solche Feststellungen berechtigen zu Nachträgen, Terminverschiebungen und Zusatzkosten.

  • 8. Besondere Regeln für Umbauten und Sanierungen
    Umbauten in bestehenden Gebäuden sind risikobehafteter als Neubauten.
    Der Auftraggeber anerkennt insbesondere folgende mögliche Risiken:
  • unbekannte Leitungsführungen;
  • mangelhafte Abdichtungen;
  • ungenügende Gefälle;
  • verdeckte Feuchtigkeit;
  • Schimmel;
  • Schadstoffe;
  • alte Installationen;
  • nicht normgerechte Vorleistungen;
  • Massabweichungen;
  • unebene Wände, Böden und Decken;
  • ungenügende Tragfähigkeit;
  • Lärm- und Staubemissionen;
  • Einschränkungen durch Stockwerkeigentum, Nachbarn oder Verwaltung;
  • Wartezeiten durch Behörden, Verwaltungen oder Drittunternehmer.

Diese Umstände liegen nicht im Risikobereich der Bagno Sasso AG, sofern sie nicht durch eigenes Verschulden verursacht wurden.

9. Bauleitung und Baukoordination
Übernehmen das Atelier Badumbau bzw. dessen Bauleiter oder Baukoordinatoren Bauleitungs- oder Koordinationsleistungen, umfasst dies nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.

Bauleitung bedeutet nicht automatisch Totalunternehmer- oder Generalunternehmerhaftung.

Die Bagno Sasso AG, Atelier Badumbau haftet nicht für Leistungen selbständiger Unternehmer, Fachplaner, Installateure, Plattenleger, Elektriker, Maler, Gipser oder anderer Dritter, sofern diese nicht direkt durch die Bagno Sasso AG als eigene Erfüllungsgehilfen eingesetzt werden.
Regionale Bauleiter und Unternehmer bleiben für ihre eigenen Leistungen, Termine, Qualität, Arbeitssicherheit und gesetzlichen Pflichten verantwortlich.

10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen, Pläne, Baubewilligungen, Reglemente, Stockwerkeigentümerbeschlüsse, Hausordnungen, Zugänge, Schlüssel, Park- und Zufahrtsmöglichkeiten sowie technische Informationen bereitzustellen.

Der Auftraggeber muss Entscheide zu Materialien, Produkten, Farben, Oberflächen, Apparaten und Ausführungen rechtzeitig treffen.

Verzögerungen durch verspätete Entscheide, fehlende Freigaben oder unklare Zuständigkeiten berechtigen zu Termin- und Kostenanpassungen.

11. Preise und Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive Mehrwertsteuer.

Katalog- und Prospektpreise sind unverbindlich.

Offerten sind grundsätzlich zwei Monate gültig, längstens jedoch bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Preisänderungen durch Hersteller, Rohstoffmärkte, Wechselkurse, Transportkosten, Zölle, Energiepreise oder Lieferengpässe können weiterbelastet werden.

12. Teilaufträge und Projektänderungen
Offerten werden auf Grundlage des gesamten angefragten Leistungsumfangs kalkuliert.

Bei Teilaufträgen, Projektänderungen, Etappierungen, Sistierungen oder Reduktionen kann die Bagno Sasso AG die Preise neu kalkulieren.

Zusätzliche Leistungen, Nachträge und Änderungen werden nach Aufwand oder gemäss separater Offerte verrechnet.

13. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 1/3 der Auftragssumme bei Auftragserteilung, zahlbar innert 10 Tagen;
  • weitere Teilrechnungen nach Planungs-, Liefer- oder Baufortschritt;
  • Schlussrechnung nach Lieferung, Abnahme oder Abschluss der vereinbarten Leistung;
  • bei Auslandsgeschäften: Vorauskasse.

Bei Spezialartikeln, Importwaren, Sonderanfertigungen, Einzelanfertigungen und projektbezogenen Bestellungen können abweichende Zahlungsmodalitäten verlangt werden.
Die Berufung auf Mängel entbindet nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung unbestrittener Beträge.

14. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann die Bagno Sasso AG weitere Leistungen, Lieferungen, Bestellungen oder Bauarbeiten einstellen.

Fällige Beträge können mit Verzugszins, Mahngebühren und Inkassokosten belastet werden.

Bei erheblichem Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Betreibungen oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Auftraggebers kann die Bagno Sasso AG vom Vertrag zurücktreten oder Sicherheiten verlangen.

15. Produktlieferungen
Lieferungen erfolgen ab Lager, ab Werk oder gemäss Vereinbarung bis Baustelle beziehungsweise vor Haustüre.

Voraussetzung ist eine geeignete Zufahrt und ein zugänglicher Abladeort.

Kran, Spezialtransporte, Zwischentransporte, Einbringung ins Gebäude, Stockwerklieferungen, Hebebühnen oder zusätzliche Hilfsmittel sind nicht eingeschlossen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

Transport-, Verpackungs-, Import-, Zoll-, Bezugs- und Portokosten können weiterverrechnet werden.

16. Liefertermine
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Lieferverzögerungen durch Hersteller, Transporteure, Zoll, höhere Gewalt, Energiekrisen, Streiks, Epidemien, behördliche Massnahmen, Produktionsausfälle oder Materialengpässe berechtigen nicht zu Schadenersatz, Konventionalstrafen oder Rücktritt, sofern kein eigenes Verschulden der Bagno Sasso AG vorliegt.

17. Bauverzögerung und Lagerung
Kann Ware wegen bauseitiger Verzögerung, fehlender Freigabe, fehlender Zahlung oder nicht bereiter Baustelle nicht geliefert oder montiert werden, kann die Bagno Sasso AG die Ware dennoch in Rechnung stellen.

Zusätzlich können Lagerkosten erhoben werden, mindestens CHF 50.– pro Woche, abhängig von Volumen, Wert und Aufwand.

18. Kontrolle der Ware
Der Auftraggeber hat gelieferte Ware sofort bei Erhalt zu prüfen.

Transportschäden sind dem Transporteur und der Bagno Sasso AG innert drei Tagen schriftlich zu melden.

Andere erkennbare Beanstandungen sind innert zehn Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.

Unterbleibt die rechtzeitige Meldung, gilt die Ware bezüglich erkennbarer Mängel als genehmigt.

19. Spezialartikel und Sonderanfertigungen
Spezialartikel, Massanfertigungen, Glaswaschtische, Möbel, Duschtrennwände, Sonderoberflächen, Importprodukte und projektbezogene Bestellungen können nicht zurückgegeben werden.

Sie werden grundsätzlich durch die Bagno Sasso AG, durch Atelier Badumbau oder durch beauftragte Fachunternehmer montiert, sofern dies vereinbart ist.
Schäden durch unsachgemässe Handhabung, falsche Lagerung, unzureichenden Schutz auf der Baustelle oder Eingriffe Dritter gehen nicht zulasten der Bagno Sasso AG.

20. Retoursendungen
Warenrücknahmen erfolgen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung.

Voraussetzung ist unbeschädigte Originalverpackung und Wiederverkäuflichkeit.

Beschädigte, gebrauchte, montierte, ausgepackte, speziell bestellte, importierte oder massgefertigte Produkte sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

Bei genehmigter Rücknahme wird ein Abzug für Umtriebe vorgenommen, mindestens CHF 50.–.
Nach zwölf Monaten seit Lieferung ist eine Rücknahme ausgeschlossen.

21. Montage
Montage ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Bauseitige Voraussetzungen wie Strom, Wasser, Zufahrt, Lift, Schutzmassnahmen, tragfähige Untergründe, fertige Vorleistungen und normgerechte Anschlüsse müssen vorhanden sein.

Zusatzaufwand wegen fehlender Voraussetzungen, Wartezeiten, Fehlfahrten oder notwendiger Anpassungen wird verrechnet.

22. Abnahme
Nach Abschluss der Leistung erfolgt eine Abnahme.

Die Abnahme kann ausdrücklich, durch Unterzeichnung eines Protokolls, durch Ingebrauchnahme oder durch vorbehaltlose Zahlung erfolgen.

Geringfügige Mängel, welche die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Vorbehalte sind schriftlich im Abnahmeprotokoll festzuhalten.

23. Mängel und Garantie
Für Produkte gelten primär die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller und Lieferanten.

Für gelieferte Materialien übernimmt die Bagno Sasso AG keine Haftung für Schäden, die durch falsche Montage, unsachgemässe Reinigung, ungeeignete Pflege, falsche Lagerung, Feuchtigkeit, Baustellenschäden oder Eingriffe Dritter entstehen.

Naturstein, Keramik, Holz, Beton, Glasfaserbeton, Metall und handwerklich hergestellte Produkte können Farbabweichungen, Poren, Einschlüsse, Strukturen, Schlieren, Haarrisse, Toleranzen oder materialtypische Unterschiede aufweisen. Solche Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, sofern Gebrauch und vereinbarte Wirkung nicht wesentlich beeinträchtigt sind.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.

24. Haftung
Die Haftung der Bagno Sasso AG ist auf direkte Schäden beschränkt, die durch eigenes Verschulden verursacht wurden.

Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, Verzugsfolgen, Konventionalstrafen Dritter, Mietausfälle, Hotelkosten, Ersatzunterkünfte oder Schäden aus Leistungen Dritter.

Die Bagno Sasso AG haftet nicht für Planungsfehler Dritter, nicht freigegebene Pläne, falsche bauseitige Angaben, verdeckte Baumängel oder mangelhafte Vorleistungen.

25. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bagno Sasso AG.

Bei Zahlungsverzug ist die Bagno Sasso AG berechtigt, gelieferte, noch nicht fest eingebaute Ware zurückzunehmen.

Der Auftraggeber ermächtigt die Bagno Sasso AG, den Eigentumsvorbehalt soweit möglich im zuständigen Register eintragen zu lassen.

26. Urheberrechte und Planungsunterlagen
Offerten, Pläne, Skizzen, Masszeichnungen, Visualisierungen, 3D-Daten, Materialkonzepte, Farbkonzepte, technische Unterlagen und Gestaltungsideen bleiben geistiges Eigentum der Bagno Sasso AG.

Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, kopiert, nachgebaut, ausgeschrieben oder zur Einholung von Gegenofferten verwendet werden.

Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für das vereinbarte Projekt.

CAD-, 3D-, offene Planungs- und Quelldaten werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

27. Bauherrenseitige Versicherungen und Sicherheit
Der Auftraggeber ist verantwortlich für notwendige Gebäude-, Bauwesen-, Haftpflicht- und Umbauversicherungen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Die Baustelle muss gemäss den schweizerischen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gesichert sein.

Bei gefährlichen oder unzulässigen Zuständen kann die Bagno Sasso AG Arbeiten einstellen, bis die Sicherheit gewährleistet ist.

28. Datenschutz und DokumentationDie Bagno Sasso AG darf projektbezogene Daten zur Vertragserfüllung bearbeiten und an notwendige Projektbeteiligte weitergeben.

Fotos, Referenzbilder oder Projektdokumentationen dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht werden, sofern keine anonymisierte oder nicht erkennbare Darstellung vorliegt.

29. Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der Bagno Sasso AG, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Streik, Epidemien, Lieferkettenstörungen, Energiekrisen, behördliche Massnahmen,

Produktionsausfälle oder Transportstörungen, verlängern Fristen angemessen.

Schadenersatzansprüche daraus sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

30. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landquart, Schweiz.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

31. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.

Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtlich zulässige Regelung ersetzt.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Landquart, 3. Juli 2026
Bagno Sasso AG / Atelier Badumbau